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GO NRW§ 64 Verpflichtungserklärungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/64#abs-1 (1) Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie sind durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister oder durch die zur Vertretung im Amt bestellte Person zu unterzeichnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/64#abs-2 (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Geschäfte der laufenden Verwaltung, die für die Gemeinde geldlich nicht von erheblicher Bedeutung sind, und auf Geschäfte, die aufgrund einer in der Form des Absatzes 1 ausgestellten Vollmacht abgeschlossen werden.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 64 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 26.05.2006 – 30 U 166/05Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 10.11.2005 – I-10 U 179/04
- OLG Hamm, 29.06.2021 – 24 U 41/21
- LG Münster, 10.02.2021 – 116 O 39/20Zitiert von 2
- OLG Köln, 03.12.2019 – 14 U 25/19
- BGH, 27.10.2008 – II ZR 158/06Internationales Gesellschaftsrecht: Behandlung einer in der Schweiz gegründeten Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland als rechtsfähige Personengesellschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 03.08.2026 – 22 U 84/25Grundstückskauf: Anspruch des Käufers auf Schadensersatz dem Grunde nach wegen mangelnder Baugrundtragfähigkeit und unzureichender Bodenqualität trotz Gewährleistungsausschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Berlin, 25.09.2023 – 96b O 2/23 Kart
- LG Wuppertal, 20.07.2022 – 17 O 217/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 GO NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.